Die anspruchsvolle Wanderung führt durch das Gebiet von Hornbachkette und Hochvogel, nahe des allseits bekannten "Wander-Hotspots" Oberstdorf. Wir meiden allerdings die ausgetretenen Pfade und bewegen uns meist durch einsames, alpin geprägtes Gelände. Der Wechsel schroffer Gesteinsformationen und lieblicher Bergwiesen prägt die einwöchige Tour. Mehrere Gipfel und Täler liegen auf unserem Weg, dadurch sind täglich mehr als 7 Stunden Gehzeit und 1200 Höhenmeter zu bewältigen. Schon am Anreisetag steigen wir über 1000 Meter zur Hütte auf, und erst am Tag der Heimfahrt steigen wir vom Höhenweg wieder ab.
Wenn du Freude an körperlichen Herausforderungen und sinnlichen Eindrücken hast, melde dich bei uns! Wir organisieren diese Tour gemeinschaftlich, Kursgebühren fallen deshalb nicht an.
Es handelt sich um eine Gemeinschaftstour. Bei einer solchen fungiert der Organisator nicht als verantwortlicher Leiter. Die Durchführung der Tour erfolgt in diesen Fällen für jeden Teilnehmer in Eigenverantwortung. Durch den Wegfall der Führungsverantwortung entfällt auch der Teilnehmerbeitrag, wie er z.B. für Ausbildungstouren erhoben wird.
Termin 28.07. - 03.08.2024
Unterkunft in AV-Hütten, 2x im privaten Gasthof
Teilnehmer max. 8 Teilnehmer*innen
Voraussetzungen sehr gute Kondition und Bergerfahrung, Bereitschaft für eine Probe- und Trainingswanderung.
Kosten ca. 70 Euro am Tag für Halbpension, zzgl. Anreise mit DB
Anmeldung bis 28.02.2024 per Mail an: Hartwig Brockes unter brockes(at)osnanet.de
Wir weisen ausdrücklich auf Folgendes hin: Trotz aller Bemühungen und bestmöglicher Vorbereitung bleibt bei allen alpinen Unternehmungen ein gewisses Risiko – wir können deshalb auch keine vollständige Sicherheitsgarantie geben. Bitte überprüfen Sie vor Antritt jeder Unternehmung Ihren persönlichen Versicherungsschutz (Auslandskranken-, Unfallversicherung, etc.). Bei nachweislich schuldhaftem Verhalten der DAV Sektion oder ihres Beauftragten gilt der Versicherungsschutz unserer Vereinshaftpflichtversicherung. Die Versicherung garantiert bei einem Schadensereignis mit Personenschäden eine Deckung bis ca. 6 Mio. Euro. In Fällen grober Fahrlässigkeit ist eine Haftung für Personen schäden unbegrenzt.