Liebe Hüttenwirtsleute, liebe Hüttenwart*innen, liebe hüttenbesitzende Sektionen mit AV-Hütten in Österreich,
wie bereits schon am letzten Freitag von der österreichischen Regierung offiziell verkündet, anbei eine Zusammenfassung der Lockerungen im Bereich Beherbergung und Gastronomie, welche auch unsere AV-Hütten betreffen:
Für die die einzelnen Testverfahren sind unterschiedliche Geltungsdauern festgelegt:
Für genesene Personen gilt:
Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:
Bezüglich der Testung auf Hütten heißt das, dass nach Ablauf der Fristen nach Testung in befugten Stellen oder offiziellen Testeinrichtungen auf der Hütte getestet werden muss. Hier gibt es drei verschiedene Szenarien:
Testkits werden vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt und über die TVBs in Wochenrationen an die Betriebe abgegeben. (Eine Eindeckung für den ganzen Sommer ist nicht angedacht!) Unsere Botschaft zu den Gästen bleibt:: „Nimm deine eigenen Tests mit!“
Bitte beachtet auch die FAQ´s auf www.sichere-gastfreundschaft.at; dort gibt es ein Update bei einigen Fragen, u.a. bei der Beherbergung:
Alle Infos sind ebenfalls auf DAVintern unter Coronavirus/Hütten in Österreich nachzulesen.
Herzliche Grüße, Miriam Roth