Der Ausschluss wegen der Reisewarnung gilt, solange das deutsche Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Es ist das Risiko jedes Einzelnen zu entscheiden, ob und wohin er ins Ausland verreist. Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise ausreichend gut auf den üblichen Seiten des Auswärtigen Amtes und des RKI!
Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im Schadensfall auch überprüft.
Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den RSF oder die DAV-AKV. In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
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