Sektion Neue Regelungen im ASS und RSF

Information des DAV e.V. in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der Würzburger Versicherung

 

A. Ausschluss wegen Reisewarnung aufgrund Corona:

Der Ausschluss wegen der Reisewarnung gilt, solange das deutsche Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Es ist das Risiko jedes Einzelnen zu entscheiden, ob und wohin er ins Ausland verreist. Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise ausreichend gut auf den üblichen Seiten des Auswärtigen Amtes und des RKI!

  1. ASS
    Wenn Sie im Ausland sind, und dort beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS nicht, solange eine Reisewarnung für dieses Land besteht. Aus Kulanz verzichtet die Würzburger bei Leistungsfällen in den Ländern, die dem europäischen Wirtschaftsabkommen (EWR) inklusive Schweiz angehören, bis zum 30.09.2021 auf den Ausschluss der Reisewarnung, sofern die Reisewarnung lediglich aufgrund von Corona vom Auswärtigen Amt ausgesprochen worden war. Von dieser Kulanzregelung ausgenommen sind Länder, die vom RKI bei Abreise als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet deklariert sind.Ansonsten gilt der Ausschluss in ASS AVB Ziffer 3.6.

    Aus Kulanz erstattet die Würzburger auch die Bergungskosten in den Fällen, dass ein Mitglied des Deutschen Alpenvereins, der/die in seinem/ihrem Heimatland Alpinsport betreibt, einen Unfall erleidet oder in Bergnot gerät, auch wenn für dieses Land seitens des Deutschen Auswärtigen Amtes eine Reisewarnung wegen Corona besteht (z.B. wenn ein Tscheche in Tschechien Bergsport betreibt und Mitglied im DAV ist, werden die Bergungskosten erstattet, nicht aber die Heilbehandlungskosten aufgrund eines Unfalls beim Alpinsport). Im Übrigen gelten die Versicherungsbedingungen AVB DAV ASS.
     
  2. RSF + Expeditionsschutz
    Zudem verzichtet die Würzburger-Versicherung auch im RSF und im ExpS auf den Ausschluss wegen Reisewarnung in den Ländern, die dem europäischen Wirtschaftsabkommen (EWR) inklusive Schweiz angehören, bis zum 30.09.2021, sofern die Reisewarnung ausschließlich Corona betrifft. Von dieser Kulanzregelung ausgenommen sind Länder, die vom RKI bei Abreise als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet deklariert sind.

 

B. Ausschluss wegen Pandemie aufgrund Corona:

  1. ASS
    Wenn Sie im Ausland, für das keine Reisewarnung besteht, beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS gemäß den Bedingungen. Grundsätzlich gilt der Ausschluss wegen Pandemien: siehe AVB ASS Allgemeiner Teil Ziffer 3.6. Aus Kulanz verzichtet die Würzburger Versicherung auf den Pandemie-Ausschluss, was Corona angeht. Im Übrigen gelten die Versicherungsbedingungen AVB DAV ASS.
  2. RSF + Expeditionsschutz
    Aus Kulanz verzichtet die Würzburger-Versicherung auch beim RSF und Expeditionsschutz auf den Ausschluss wegen Pandemie aufgrund Corona (siehe AVB RSF und ExpS Allgemeiner Teil Ziffer 6.1 bzw. 5.1).

 

C.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im Schadensfall auch überprüft.

 

D.

Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den RSF oder die DAV-AKV. In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co KG
Mühlweg 2 b, 82054 Sauerlach (bei München)
Telefon: 0 81 04 / 89 16 - 0
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