Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Die jeweils weibliche und die diverse Form sind mit eingeschlossen.
Die Beiträge verstehen sich pro Kalenderjahr:
Mitglied mit Vollbeitrag
73,00 €
Partnermitglied - auf Antrag
45,00 €
Seniorenmitglied - auf Antrag
Schwerbehinderte - auf Antrag
Juniorenmitglied
Kinder, Jugendliche als Einzelmitglied
26,00 €
Familienmitgliedschaft
118,00 €
Alleinerziehende - auf Antrag
Gastmitglied
Aufnahmegebühr - einmalig pro Antrag
14,00 €
Beitritt ab 01.10. des Kalenderjahres
Erklärung
Die Einzelheiten der Mitgliederkategorien ergeben sich nicht aus der Sektionssatzung, sondern werden durch die Mitgliederversammlung des DAV (Hauptverband) mit verbindlicher Wirkung für die Sektionen beschlossen.
Kategorie-Umstufungen bzw. Beitragsumstufungen müssen bis spätestens zum 20. Oktober des Jahres bei der Geschäftsstelle per Brief oder E-Mail beantragt sein. Der Antrag kann auch mündlich in der Geschäftsstelle gestellt werden. Der neue Beitrag gilt ab dem folgenden Kalenderjahr.
Anschriftenänderungen sollten umgehend der Sektionsgeschäftsstelle per Brief oder E-Mail mitgeteilt werden, damit die Daten berichtigt werden können. Wenn Anschriften nicht mehr zutreffen, schickt die Post in den meisten Fällen Sendungen wie z. B. die Mitteilungen des DAV oder unsere Sektionsmitteilungen mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurück, und das natürlich gebührenpflichtig. Um unnötige Portokosten und Nachfragen zu ersparen, werden die betreffenden Mitglieder daraufhin bis auf weiteres aus der Bezieherliste gestrichen.
Kontenänderungen, die die Konten betreffen, von denen die Vereinsbeiträge eingezogen bzw. abgebucht werden, müssen umgehend der Sektionsgeschäftsstelle mitgeteilt werden.
Kündigungen werden nach § 10 der Sektionssatzung zum Jahresende nur wirksam, wenn sie bis spätestens zum 30. September des Jahres bei der Geschäftsstelle schriftlich eingegangen sind. Später eingehende Kündigungen wirken erst zum Ende des darauf folgenden Kalenderjahres.
Der Vorstand