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Mitgliedsbeiträge der Sektion Osnabrück des DAV ab 2021

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Die jeweils weibliche und die diverse Form sind mit eingeschlossen.

Die Beiträge verstehen sich pro Kalenderjahr:

 

Mitglied mit Vollbeitrag

  • Mitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr

73,00 €

 


 

Partnermitglied - auf Antrag    

  • das Partnermitglied gehört der Sektion Osnabrück wie das dazugehörige Mitglied mit Vollbeitrag an,
  • es besteht eine identische Anschrift,
  • der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen  

45,00 €

 


 

Seniorenmitglied - auf Antrag

  • Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben

45,00 €

 


 

Schwerbehinderte - auf Antrag

  • ab vollendetem 25. Lebensjahr

45,00 €

 


    
Juniorenmitglied
   

  • ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr

45,00 €

 


 

Kinder, Jugendliche als Einzelmitglied    

  • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Eltern sind nicht Mitglieder der Sektion   

26,00 €

 


   
Familienmitgliedschaft    

  • alle Familienmitglieder gehören der Sektion Osnabrück an
  • alle Familienmitglieder weisen dieselbe Adresse auf
  • der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen
  • im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind beitragsfrei

118,00 €

 


    
Alleinerziehende
- auf Antrag    

  • mindestens ein Vollbeitrag wird entrichtet
  • alle Familienmitglieder gehören der Sektion Osnabrück an
  • alle Familienmitglieder weisen dieselbe Adresse auf
  • im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind beitragsfrei    

73,00 €

 



Gastmitglied    

  • Mitgliedschaft mit Vollbeitrag in einer anderen Sektion des DAV, ÖAV oder AVS

26,00 €

 


    
Aufnahmegebühr
- einmalig pro Antrag     

14,00 €

 



Beitritt ab 01.10. des Kalenderjahres    

  • Die Mitgliedsbeiträge halbieren sich für den Rest des Beitrittsjahres

 


 

Erklärung

 

Die Einzelheiten der Mitgliederkategorien ergeben sich nicht aus der Sektionssatzung, sondern werden durch die Mitgliederversammlung des DAV (Hauptverband) mit verbindlicher Wirkung für die Sektionen beschlossen.

Kategorie-Umstufungen bzw. Beitragsumstufungen müssen bis spätestens zum 20. Oktober des Jahres bei der Geschäftsstelle per Brief oder E-Mail beantragt sein. Der Antrag kann auch mündlich in der Geschäftsstelle gestellt werden. Der neue Beitrag gilt ab dem folgenden Kalenderjahr.

Anschriftenänderungen sollten umgehend der Sektionsgeschäftsstelle per Brief oder E-Mail mitgeteilt werden, damit die Daten berichtigt werden können. Wenn Anschriften nicht mehr zutreffen, schickt die Post in den meisten Fällen Sendungen wie z. B. die Mitteilungen des DAV oder unsere Sektionsmitteilungen mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurück, und das natürlich gebührenpflichtig. Um unnötige Portokosten und Nachfragen zu ersparen, werden die betreffenden Mitglieder daraufhin bis auf weiteres aus der Bezieherliste gestrichen.

Kontenänderungen, die die Konten betreffen, von denen die Vereinsbeiträge eingezogen bzw. abgebucht werden, müssen umgehend der Sektionsgeschäftsstelle mitgeteilt werden.

Kündigungen werden nach § 10 der Sektionssatzung zum Jahresende nur wirksam, wenn sie bis spätestens zum 30. September des Jahres bei der Geschäftsstelle schriftlich eingegangen sind. Später eingehende Kündigungen wirken erst zum Ende des darauf folgenden Kalenderjahres.

 

Der Vorstand