Jugendpolitik

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Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das Gremium der Jugend unserer Sektion, in dem alle mitentscheiden können. Es werden wichtige Ämter zur Vertretung der Jugend gewählt. Alle Kinder und Jugendlichen sind bis einschließlich 27 Jahre stimmberechtigt.

 

Jugendausschuss

Der Jugendausschuss wird von der Jugendvollversammlung gewählt und organisiert und entscheidet über anstehende Anschaffungen und Unternehmungen.

 

Jugendreferent

Der Jugendreferent wird von der Jugendvollversammlung gewählt und vertritt die Jugend im Vorstand der Sektion. Der Referent leitet den Jugendausschuss und verfügt über den Jugendetat.

 

Beirat

Der Beirat berät den Vorstand des Vereins. Der Jugendausschuss wählt zwei Vertreter als Mitglieder in den Beirat.

 

Vorstand

Der Vorstand entscheidet über den Haushalt des Vereins, über Anschaffungen, Aktionen und setzt Beschlüsse des Bundesverbands um. Der Jugendreferent vertritt die Jugend im Vorstand.

 

Stadtjugendring – Kreisjugendring

Die Jugendvollversammlung wählt je Jugendring Vertreter, die die Jugend unserer Sektion in diesen vertreten.

 

Landesvollversammlung – Landesjugendleitung

An der Landesvollversammlung nehmen gewählte Vertreter durch die Jugendvollversammlung teil. Sie können in die Landesjugendleitung gewählt werden, um an der Jugendarbeit im Landesverband „jdav Nord“ mitzuarbeiten.

 

Bundesvollversammlung – Bundesjugendleitung

An der Bundesvollversammlung nehmen gewählte Vertreter durch die Jugendvollversammlung teil. Sie können in die Bundesjugendleitung gewählt werden, um an der Jugendarbeit im Bundesverband mitzuarbeiten.